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Donnerstag, 9. September 2010
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Wie unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen lauten...
 1 - Zustandekommen des Vertrags
 Ein Vertrag über die Nutzung von Diensten und Leistungen der Regiomarkt kommt mit der Gegenzeichnung eines Kundenauftrages durch die Regiomarkt zustande.
Die Regiomarkt kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. Bürgschaftserklärung einer Bank abhängig machen. 
 2 - Leistungsumfang
 1. Die Regiomarkt betreibt einen Informationsdienst im weltweiten Computernetzwerk Internet.
2. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den hierauf bezugnehmenden Angaben im Vertrag. Die Leistungsbeschreibung kann in schriftlicher Form bei der Regiomarkt angefordert werden.
3. Die Regiomarkt behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweiteren, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.
4. Kostenlose Dienste und Leistungen können jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. 
 3 - Kündigung des Vertrags
 1. Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende kündbar.
2. Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Die Kündigung muß der Regiomarkt mindestens vier Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen. Es gilt der Poststempel. 
 4 - Pflichten des Nutzers
 1. Der Nutzer ist verpflichtet, die Dienste der Regiomarkt sachgerecht zu nutzen.
Der Nutzer ist außerdem verpflichtet:
1. die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Tarifliste (evtl. in Verbindung mit der dem Nutzer überlassenen individuellen Tarifliste) zuzüglich der darauf entfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht einlösbaren Scheck und jede nicht einlösbare Lastschrift hat der Nutzer die daraus der Regiomarkt entstehenden Kosten zu tragen.
2. die Regiomarkt davon zu unterrichten, wenn bei ihm Gründe für Tarifermäßigungen entfallen.
3. die Zugriffsmöglichkeiten auf den Dienst nicht mißbräuchlich zu benutzen und insbesondere rechtswidrige Handlungen zu unterlassen.
4. den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Kennwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, daß nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.
5. erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.
6. innerhalb eines Monats jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden, bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen und jede Änderung des Namens des Nutzers oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen der Regiomarkt geführt wird, anzuzeigen.
7. keine Links von der eigenen Web-Site auf kommerzielle Anbieter der entsprechenden Regiomarktregion zu richten, die nicht Regiomarkt-Teilnehmer sind, oder Leistungen des Regiomarktes auf eigene Rechnung unterzuvermieten, falls nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
8. daß die Seiten des Regiomarkt-Teilnehmers frei von rechts- und sittenwidrigen Inhalten sind; er stellt sich, daß er von seinem Web-Angebot keinen Link auf ein Angebot mit strafrechtlich relevanten Inhalten bereitstellt.
9. Verstößt der Nutzer gegen die Bestimmungen aus diesen Paragraphen, so kann die Regiomarkt nach erfolgloser Abmahnung das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
10. Einzelheiten können in einer Benutzerordnung geregelt werden. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen die Regiomarkt nach erfolgloser Abmahnung, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.  
 5 - Haftungsbeschränkung
 1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der Regiomarkt sowie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, wenn kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
2. Die Regiomarkt haftet nicht für die über den Dienst vermittelten Informationen - und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Information übermittelt.
Regiomarkt haftet bei eigenen, mit "V.i.S.d.P." gekennzeichneten redaktionellen Beiträgen.
3. Ist ein Schaden verursachendes Ereignis auf Monopolübertragungswege der Netzbetreiber wie z.B. der Deutschen Telekom AG aufgetreten, gelten die im Verhältnis Regiomarkt und Telekom anwendbaren Bestimmungen für die Haftung der Regiomarkt gegenüber dem Nutzer entsprechend. Gleiches gilt auch für die Übertragungswege, welche der Provider oder einer seiner Erfüllungsgehilfen bereitstellt.
4. Die Haftung für Schäden, die durch Produkte und Dienstleistungen der Regiomarkt zurückzuführen sind, ist auf eine Höhe von 500,- € beschränkt, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.  
 6 - Haftung des Nutzers
 Der Nutzer haftet für alle Folgen und Nachteile, die der Regiomarkt und Dritten durch mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung des Dienstes oder dadurch entstehen, daß der Nutzer seinen sonstigen Verpflichtungen nicht nachkommt. 
 7 - Zahlungsbedingungen
 1. Monatliche Gebühren sind jeweils in voller Höhe beginnend mit dem Tag der erstmaligen betriebsfertigen Bereitstellung des Dienstes zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
2. Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Datenbankeinträge, Kontingentgebühren), sind nach der Erbringung der Leistung zu bezahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
3. Soweit nicht anders vereinbart ist, und der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zusendung der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Regiomarkt. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist unzulässig. 
 8 - Zahlungsverzug
 1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Regiomarkt berechtigt, das Informationsangebot des Kunden aus dem gesamten Informationsdienst herauszunehmen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.
2. Bei Zahlungsverzug kann die Regiomarkt dem Kunden Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnen.
3. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Zahlungszeiträume in Verzug, so ist die Regiomarkt berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt der Regiomarkt vorbehalten. 
 9 - Aufrechnungs- und Zurückbehaltsrecht
 1. Gegen Ansprüche der Regiomarkt kann der Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Regiomarkt die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der Deutschen Telekom AG oder anderer Netzebetreiber oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern) hat die Regiomarkt auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen die Regiomarkt die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
3. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern.
Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
a) der Kunde nicht mehr auf die Infrastruktur des Informationsdienstes zugreifen und dadurch die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Dienste nicht mehr nutzen kann, oder
b) die Nutzung dieser Dienste wesentlich erschwert ist oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
4. Bei Ausfällen von Diensten wegen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Regiomarkt liegenden Störungen erfolgt keine Ersatz von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallszeiten nur dann erstattet, wenn Regiomarkt oder einer ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallszeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.  
 10 - Geheimhaltung, Datenschutz
 1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der Regiomarkt unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.
2. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie 4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, daß die Regiomarkt seine Anschrift in maschinenlesbarer Form speichert und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
3. Soweit sich die Regiomarkt zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, ist die Regiomarkt berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, die für die Sicherstellung des Betriebs notwendig sind.
4. Die Regiomarkt steht dafür ein, daß alle Personen, die von der Regiomarkt mit der Abwicklung betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen kennen und beachten.
5. Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht.  
 Schlußbestimmungen
 1. Gerichtsstand für alle auf Grundlage dieser Geschäftsbestimmungen abgeschlossenen Verträge ist Pforzheim, soweit dem nicht die §§ 38 und 40 der ZPO entgegenstehen.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit der Regiomarkt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
3. Mit erstmaligem Auftreten des Kunden im Informationsdienst der Regiomarkt gelten diese Bestimmungen als akzeptiert.
4. Die Regiomarkt ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die Regiomarkt berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
5. Gegenbestimmungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbestimmungen ist hiermit widersprochen.
6. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
7. Nebenabreden wurden nicht getroffen.
8. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind dann verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Sinn dem der mangelhaften Bestimmung möglichst nahekommt.
Pforzheim, 3. Dezember 2004 
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